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Teil 1: Was ist eigentlich das DÖW ?

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Beitrag von sykorsky Mo 7 Jul 2014 - 21:03

Auf den Beitrag:
Was ist eigentlich das DÖW ? sind 61 Antworten eingegangen.

Beitrag von europer vom: 06.03.2005 um 13:10 Uhr IP: gespeichert


Nicht nur aus Anlaß des Gedenkjahres 2005 taucht in der Presse immer wieder das DÖW (Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes) auf.

Es wird meistens nur zitiert (Kurier, Standard, Profil etc.), allerdings ohne jeden Vorbehalt, manchmal wie eine allgemein akzeptierte Instanz der Zeitgeschichte.


Einem Gerichtsurteil vom 4. Mai 1998 des Oberlandesgerichts Wien ist folgendes zu entnehmen:

Es kann straffrei festgestellt werden, weil es ein Werturteil ist, vor allem aber, weil es detailliert belegbar ist:

1. das DÖW ist eine Art Privat-Stasi

2. das DÖW ist eine kommunistische Tarnorganisation

3. das DÖW ist eine polypenartige Institution

4. das DÖW betreibt linksextreme Subversion vor allem im Kulturbereich

5. das DÖW betreibt gesinnungsterroristische Kampagnen vor allem gegen Haider und die FPÖ

6. das DÖW schafft dabei ein Klima des Gesinnungs- und Meinungsterrors

7. das DÖW würde sich an erster Stelle finden, gäbe es in Österreich so etwas wie den jährlichen Verfassungsschutzbericht

8. das DÖW erscheint in pseudowissenschaftlicher Aufmachung

9. und Punkt 10. das DÖW betreibt Geschichtsfälschungen und Geschichtsverdrehungen

11. das DÖW arbeitet mit einem Gemisch aus Lüge, Fälschung und Denunziation.

Soweit das Gerichtsurteil.

Irgendwas paßt da nicht zusammen.

Antwort von neolandeshauptmann vom: 06.03.2005 um 21:23 Uhr IP: gespeichert


Natürlich hab ichs gelesen, aber wir leben in einem Rechtsstaat, wie Sie immer posaunen und da zählen die Urteile und nicht irgendwelche Stellungnahmen!

Oder war der Herr Senatsrat Dr. Neugebauer Ihr Chef beim Magistrat?

Antwort von Sykorsky vom: 06.03.2005 um 21:29 Uhr IP: gespeichert



Natürlich hab ichs gelesen, aber wir leben in einem Rechtsstaat, wie Sie immer posaunen und da zählen die Urteile und nicht irgendwelche Stellungnahmen!

Oder war der Herr Senatsrat Dr. Neugebauer Ihr Chef beim Magistrat?

.....geh weida, ich bin ein Magistratler.
Du solltest den Text verstehen,der im Urteil ausgewiesen ist.
Hier für dich noch einmal in Kurzform:

F. Romig wegen übler Nachrede verurteilt

Aufgrund dieses Beitrages wurde F. Romig vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes geklagt. Das Wiener Landesgericht für Strafsachen sprach Romig im Juli 1995 wegen übler Nachrede teilweise schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in der Höhe von öS 80.000,-. Nach beiderseitiger Berufung hob das Oberlandesgericht Wien im April 1996 das Urteil auf und wies die Strafsache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurück. Dieses sprach Romig neuerlich teilweise schuldig, setzte jedoch die Geldstrafe auf drei Jahre Bewährung aus. Einer weiteren Berufung seitens des Angeklagten gab das Oberlandesgericht Wien im Mai 1998 nur in einem Punkt statt, bestätigte jedoch im Übrigen das Urteil. Die Tatsache, dass das OLG einige Passagen in Romigs Aula-Artikel als "Werturteile" straffrei gestellt hat, wurde im rechtsextremen Milieu einschließlich der FPÖ (» Befremden über FPÖ-Formulierungen) als richterliche Bestätigung für die Richtigkeit der Anwürfe dargestellt.

Syk

Antwort von neolandeshauptmann vom: 06.03.2005 um 21:33 Uhr IP: gespeichert


Natürlich Herr Sykorsky, im interpretieren zu Ihren gunsten sind Sie Weltmeister!

So wünsche eine gute Nacht!

Antwort von Sykorsky vom: 06.03.2005 um 21:45 Uhr IP: gespeichert



Natürlich Herr Sykorsky, im interpretieren zu Ihren gunsten sind Sie Weltmeister!

So wünsche eine gute Nacht!



.......du streitest das ab????????
Ich wünsche dir keine gute Nacht.
Syk

Antwort von Sykorsky vom: 06.03.2005 um 22:12 Uhr IP: gespeichert


@NLHPTM
Natürlich Herr Sykorsky, im interpretieren zu Ihren gunsten sind Sie Weltmeister!
-----------------------------------------------
....es ist dir nicht aufgefallen,daß das die Texte von Betroffenen waren.
Syk

Antwort von europer vom: 19.03.2005 um 11:45 Uhr IP: gespeichert


@sykorsky

auf dumpf-reflexhaftes gackern und panisch-hysterisches gefasel einschlägig beflissener war ich gefaßt.

nicht auf derart verkrampfte versuche, ein rechtskräftiges urteil letzter instanz, gesprochen von einem unabhängigen österr. gericht, zu schelten.

das urteil stellt behauptungen straffrei, die in jedem anderen zusammenhang einen schwanz von entgegnungen/klagen nach sich gezogen hätte.

im urteil geht es nicht darum, w a s das famose döw tut,
sondern w i e.

auch in diesem tempel der gutmenschen gibt es offensichtlich finstere ecken.

IRGENDWAS PASST DA NICHT ZUSAMMEN.

Dr. Wolfgang Neugebauer hatte in zwölf Punkten eine Ehrenbeleidigungsklage gegen Univ. Doz. Dr. Friedrich Romig angestrengt.

Nach sechs Jahren hat das Oberlandesgericht Wien in zweiter Instanz Recht gesprochen.

Es ist Dr. Romig zu danken, daß dieser Prozeß durchgefochten wurde und daß auf Angebote von Neugebauer, den Prozeß „ruhen“ zu lassen, nicht eingegangen wurde.

Nur im 12. Klagspunkt, der lautet: „Was not tut, ist die systematische Bekämpfung dieses eiternden Geschwürs, das unser Land vergiftet“, hat das OLG das Ersturteil als „Wertungsexzeß“ bestätigt.

In allen anderen elf Punkten wurde der von Neugebauer beklagte Romig freigesprochen.

Antwort von angryman vom: 19.03.2005 um 16:32 Uhr IP: gespeichert


Europer
Merkst du nicht, dass deine Threads fast niemanden interessieren?
Auch wenn du sie krampfhaft am Leben erhalten willst...

Wenn du dich aber schon so auf den Rechtsstaat Österreich berufst
( "...nicht auf derart verkrampfte versuche, ein rechtskräftiges urteil letzter instanz, gesprochen von einem unabhängigen österr. gericht, zu schelten...." )
würde mich deine Ansicht zum Erkenntnis der VfGH bzgl. Ortstafeln in Kärnten interessieren, das dein Jörgl so standhaft in ehrlicher Treue negiert.

Antwort von Sykorsky vom: 19.03.2005 um 18:07 Uhr IP: gespeichert


@europer
.......du bist ja ein Musterbeispiel eines Rechtsverdrehers.
Syk

Antwort von europer vom: 23.03.2005 um 18:22 Uhr IP: gespeichert



@europer
.......du bist ja ein Musterbeispiel eines Rechtsverdrehers.
Syk


nein, aufschneider.

ich habe am prozeß nie teilgenommen, sondern nur das urteil zitiert und meine verwunderung ausgesprochen.

verwunderung über die diskrepanz zwischen dem oft penetrant erhobenen anspruch der wüderstöndler und eben diesem urteil.

ist ja nicht ohne, was man da straffrei über die tempelwächter der anti-nazi-tugend behaupten kann.

das treibt dich aufschneider offensichtlich geradewegs in dumpfe, ohnmächtige wut.

gut so, aufschneider.

Antwort von europer vom: 23.03.2005 um 18:27 Uhr IP: gespeichert


zornigmännchen ist schon wieder im falschen thread.

iljitsch sikorskij:
es heißt thread, nicht threat.

es geht in diesem thread eben nicht um slowenen, sondern um ein rechtskräftiges urteil über das döw.

irgendwas zum thema beizutragen ?

außer geblödel ?

Antwort von Sykorsky vom: 23.03.2005 um 19:15 Uhr IP: gespeichert


@europer
........in dem Thread sind anscheinend etliche des Lesens unkundige anwesend.
Hier noch einmal.

Neues von ganz rechts - Juni 1999
Urteil gegen Rehak rechtskräftig

In einem Interview mit der - vom deutschen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften - Wochenzeitung Junge Freiheit (46/8. 11. 1996) hatte Günther Rehak behauptet, daß "das Dokumentationsarchiv und die Bajuwarische Befreiungsarmee identisch" und die Bekennerbriefe der BBA seines "Erachtens im DÖW hergestellt" worden seien. Der wissenschaftliche Leiter des DÖW, Wolfgang Neugebauer, hatte daraufhin eine Privatklage gegen Rehak eingebracht. Am 5. November 1998 wurde Günther Rehak in 1. Instanz vom Landesgericht für Strafsachen Wien wegen Vergehens der üblen Nachrede zu einer Geldstrafe verurteilt. In der am 31. Mai 1999 vor dem Oberlandesgericht Wien stattfindenden Berufungsverhandlung wurde nun dieses Ersturteil vollinhaltlich bestätigt.
Syk


Antwort von rigby vom: 24.03.2005 um 02:06 Uhr IP: gespeichert


syk,du bist ein mieses linkes subjekt,in guter gesellschaft mit angry,dem tachynierendem frühpensionisten.

Antwort von europer vom: 24.03.2005 um 19:15 Uhr IP: gespeichert





@europer

........in dem Thread sind anscheinend etliche des Lesens unkundige anwesend.
Hier noch einmal.

Neues von ganz rechts - Juni 1999
Urteil gegen Rehak rechtskräftig ...



1.
vertrottelst du jetzt endgültig ?

das von mir zitierte urteile bezieht sich auf den rechtsstreit neugebauer / dr. romig.

2.
wer plötzlich einen rehak (????)herbeizerrt ist wohl des lesens unkundig.

3.
dr. romig wurde in 11 von 12 punkten freigesprochen (siehe urteil), auf die mauschelei des döw-neugebauer ist er offensichtlich nicht eingegangen.

4.
zu deinen jämmerlichen englischkenntnissen:

"krank" heißt auf englisch "sick".

NICHT SYK.

Antwort von Sykorsky vom: 24.03.2005 um 19:47 Uhr IP: gespeichert


@europer
.....erstens geht das aus deinem Titelbeitrag nicht hervor,zweitens war es ein Ehrenbeleidigungsprozess
und drittens hat dein Haider solche Prozesse schon Kiloweise verloren und viertens ist es bekannt,das in diesen Gerichten etliche Rechtslastige Beamte sitzen.
Syk

Antwort von neolandeshauptmann vom: 24.03.2005 um 22:06 Uhr IP: gespeichert


Herr Sykorsky!


Jetzt zweifle ich aber entgültig an Ihrem Verstand, Sie wollen doch nicht allen ernstes behaupten, die Richter sind rechtslastig???? Und was hat der Haider mit diesem Prozess zu tun???

Ich hoffe das Ihr Zustand nur den verfrühten Osterfeierlichkeiten zuzuschreiben ist, ansonsten müsste ich mir ernsthafte Sorgen um Sie machen!

Antwort von Sykorsky vom: 24.03.2005 um 23:58 Uhr IP: gespeichert



Herr Sykorsky!


Jetzt zweifle ich aber entgültig an Ihrem Verstand, Sie wollen doch nicht allen ernstes behaupten, die Richter sind rechtslastig???? Und was hat der Haider mit diesem Prozess zu tun???

Ich hoffe das Ihr Zustand nur den verfrühten Osterfeierlichkeiten zuzuschreiben ist, ansonsten müsste ich mir ernsthafte Sorgen um Sie machen!

........das hängt sehr wohl zusammen.In allen Prozessen dieser Art geht es um äußerungen mitnazistischen Inhalt.
Die Rechtslastigkeit geht eindeutig aus der Urteilsbegründung hervor.
Syk

Antwort von Sykorsky vom: 25.03.2005 um 00:06 Uhr IP: gespeichert


@NLHPTM
........die Urteilsbegründung beginnt mit dem Satz...... Es kann straffrei festgestellt ...und dann folgt die Begründung.

Es KANN straffrei festgestellt........usw.
Es kann,aber es muß nicht.
Dieser Beginn läßt doch eindeutig die Sympathie für den Angeklagten erkennen.
Syk

Antwort von europer vom: 25.03.2005 um 08:01 Uhr IP: gespeichert



@europer
.....erstens geht das aus deinem Titelbeitrag nicht hervor,zweitens war es ein Ehrenbeleidigungsprozess
und drittens hat dein Haider solche Prozesse schon Kiloweise verloren und viertens ist es bekannt,das in diesen Gerichten etliche Rechtslastige Beamte sitzen.
Syk


zu deinen geistlosen ausflüchten:

es ging immer um den prozess dr. romig.

sogar du hast das schon in älteren postings eindeutig erkennen lassen.

gib dir keine weitere mühe, deine heißgeliebten wüderstöndler von der döw-klagemauer sind ohne dich besser dran.

und was soll denn das sein:

... ist es bekannt,das in diesen Gerichten etliche ...

das ???????????????????????

mieses deutsch, mieses englisch - was für ein threattle.

Antwort von europer vom: 25.03.2005 um 08:24 Uhr IP: gespeichert



@europer
.....gib die Quelle bekannt,wo man dieses Urteil nachlesen kann.
Das glaube ich nämlich nicht.
Syk


was du glauben kannst oder nicht - völlig egal.

deine hysterische hilflosigkeit beim auffinden von informationen steht so gar nicht im einklang mit deiner sonstigen aufschneiderei und großmaulerei.

Antwort von europer vom: 25.03.2005 um 08:30 Uhr IP: gespeichert


(zitat zornigmännchen)

... dass deine Threads fast niemanden interessieren?
Auch wenn du sie krampfhaft am Leben erhalten willst...



laller deiner sorte halten sie am leben.





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